Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)
Die Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) bezeichnet eine Genehmigung, die für bestimmte Bauprodukte oder Bauarten erteilt wird. Sie ist ein wichtiger Aspekt des deutschen Baurechts und wir von den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder erteilt Sie bestätigt, dass eine bestimmte Bauart, im Falle von FAGSI die Konstruktion von Gebäuden aus einzelnen Containern, den technischen Anforderungen der Landesbauordnung (LBO) entspricht. Die aBG regelt somit speziell das Zusammenfügen der Bauprodukte zu baulichen Anlagen. Sie bestätigt, dass diese Anforderungen der jeweiligen LBO erfüllt sind, und ermöglicht es Bauherren somit, Bauarten ohne die Notwendigkeit einer individuellen Genehmigung für jedes einzelne Bauprojekt einzusetzen. Dabei muss beachtet werden, dass die aBG nur für Bauprodukte oder Bauarten relevant ist, für die es keine harmonisierten europäischen Normen gibt oder die nicht durch eine Europäische Technische Bewertung (ETA) abgedeckt sind. Bei der Containerbauweise handelt es sich um eine solche ungeregelte Bauweise.