Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Bei einem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) handelt es sich um einen Verwendbarkeitsnachweis für nicht geregelte und nicht sicherheitsrelevante Bauprodukte und Bauarten im deutschen Baurecht. Das abP wird benötigt, wenn ein Produkt oder eine Bauweise nicht durch technische Regeln oder Normen vollständig abgedeckt ist, aber dennoch verwendet werden soll. Beispiele hierfür sind Estrichsysteme, Abdichtungen, Innenausbauprodukte. Es wird von bauaufsichtlich anerkannten Prüfstellen ausgestellt, z. B. Materialprüfanstalten (MPA) oder Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).