Freihändige Vergabe

Die freihändige Vergabe - auch Direktvergabe genannt - stellt eine Vergabeart im öffentlichen Beschaffungswesen dar. Merkmal ist, dass der Auftrag ohne förmliches Ausschreibungsverfahren direkt an ein Unternehmen vergeben wird. Sie ist die flexibelste und einfachste Form der Vergabe, im öffentlichen Bereich jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.