Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit dem 1. November 2020 gilt. Es regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude. Es vereint frühere Regelwerke wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz. Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an das Gebäude, beispielswese durch Vorgaben zum Jahres-Primärenergiebedarf, benennt Pflichten hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien beim Neubau, gibt Regelungen vor bei Sanierungen und Modernisierungen von Bestandsgebäuden verpflichtet zur Erstellung von Energieausweisen und macht Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung. Ziele des GEG sind Energieeinsparungen im Gebäudesektor, die Förderung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung, Klimaschutz durch Reduzierung von CO₂-Emissionen und das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045.