Landesbauordnung

Bauen ist in Deutschland Sache der Bundesländer, denn die Gesetzgebungskompetenz liegt laut Grundgesetz bei den Ländern. Daher gibt es in jedem Bundesland eine Landesbauordnung (LBO), die die baurechtlichen Anforderungen an die Planung, Errichtung, Änderung, Nutzung und den Rückbau von Gebäuden regelt. Zur Vereinheitlichung orientieren sich die Länder an der sogenannten Musterbauordnung (MBO). Sie ein bundesweit abgestimmtes Regelwerk, das als Vorlage für die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer in Deutschland dient. Sie wird von der Bauministerkonferenz erstellt und regelmäßig aktualisiert, ist jedoch nicht rechtsverbindlich, sondern hat lediglich einen empfehlenden Charakter. Daher gibt es Unterschiede zwischen den Landesbauordnungen, z. B. bei Abstandsflächen oder Genehmigungsverfahren.