Umnutzung
Bei der Umnutzung findet eine Änderung in der tatsächliche Änderung Nutzung eines bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteils statt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein ehemaliges Bürogebäude zu Wohnungen umgebaut wird. Technisch und baulich ist dabei relevant, dass Umbauten, neue Anforderungen, z. B. an Brandschutz oder Schallschutz und statische Prüfungen notwendig sein können. Da sich die Nutzung ändert, ist ein Umbau genehmigungspflichtig nach dem Bauordnungsrecht.