Umwidmung

Der Begriff Umwidmung bezieht sich auf eine rechtliche Änderung der Zweckbestimmung eines Grundstücks oder Gebäudes. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein landwirtschaftliches Gebäude offiziell als Wohngebäude genutzt werden soll, auch wenn dafür keine baulichen Änderungen erfolgen müssen. Eine Umwidmung erfordert oftmals eine Änderung im Bebauungsplan oder eine Nutzungsänderung im Grundbuch. Die Umwidmung kann also eine Voraussetzung sein für eine spätere Umnutzung.