Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG)
Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) ist ein Anwendbarkeitsnachweis für eine bestimmte Bauart, einzelfallbezogen auf ein konkretes Bauprojekt. Die vBG wird von der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde erteilt. Sie kommt zum Einsatz, wenn eine Bauart nicht durch allgemein anerkannte Regeln der Technik oder normierte Nachweise abgedeckt ist – wie dies beispielsweise bei der Containerbauweise der Fall ist. FAGSI kann als erster Generalunternehmer für Containergebäude bereits in mehreren Bundesländern eine vBG vorweisen.