Der erste Nachhaltigkeitsbericht der ALHO Gruppe
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Wie Containerbauwerke per vBG genehmigungsfähig werden
Das Bauen mit Containern verspricht Tempo, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit. Doch wer in Deutschland ein Gebäude errichten will, stößt schnell auf Hürden – vor allem dann, wenn es um Containergebäude geht. Denn das Bauen mit Raumzellen gilt in Deutschland als nicht geregelte Bauweise, weil es – anders als z. B. der Massivbau – nicht vollständig durch spezifische technische Baubestimmungen oder anerkannte Regeln der Technik abgedeckt ist. Rechtssicherheit schafft hier eine sogenannte vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG). Sie weist die Verwendbarkeit der Bauart für das konkrete Bauvorhaben individuell nach.
Im Jahr 2022 hat FAGSI in enger Zusammenarbeit mit der Produktionsgesellschaft ProContain und der Fachplanung Brandschutz der ALHO Gruppe die erste öffentlich bekannte vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) für ein Großprojekt in Containerbauweise in Deutschland erwirken können. Die Genehmigung erfolgte durch die oberste Bauaufsicht Sachsens und bezieht sich auf ein Gebäude in der Baureihe ProENERGY. Damit schafft FAGSI für Architekten wie Bauherren Planungssicherheit. Denn: „Wer mit einem Anbieter zusammenarbeitet, der bereits eine vBG vorweisen kann, darf nahezu sicher gehen, dass auch das eigene Bauvorhaben genehmigungsfähig ist“, erklärt René Sahre, Leiter Produktentwicklung und Normung bei FAGSI. Gerade bei öffentlichen Bauaufgaben wie Schulen, Kitas oder temporären Verwaltungsgebäuden ist die Zeit oft der entscheidende Faktor. „Interimsbauten brauchen dieselbe planerische Sorgfalt wie dauerhafte Gebäude“, betont René Sahre. „Mit der vBG wird eine rechtliche und technische Basis für das aktuelle, aber auch künftige Bauvorhaben geschaffen. Wer mit einem Partner arbeitet, dessen Bauart bereits geprüft und genehmigt ist, kann die Planungs- und Genehmigungsphasen erheblich verkürzen – ohne Abstriche bei Sicherheit oder Qualität. Eine bestehende vBG kann den Prozess weiter absichern und sogar noch beschleunigen.“
Beim Bauen schaffen unterschiedliche Regelwerke verbindliche Standards für Sicherheit, Qualität und Rechtsklarheit. Sie sorgen dafür, dass Bauprodukte und -verfahren technisch geprüft, einheitlich bewertet und damit sowohl für Planer als auch für Bauherren verlässlich einsetzbar sind.
Die allgemeine Bauartgenehmigung, aBG, bescheinigt, dass eine Bauart unter festgelegten Bedingungen dauerhaft anwendbar ist. Sie wird zentral durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin vergeben – und stellt extrem hohe Anforderungen: mehrstufige Prüfverfahren, normierte Brandtests, nachvollziehbare Langzeitverhalten.
Für die zwar standardisierten, jedoch projektbezogen individualisierten Containerlösungen ist diese Hürde bislang kaum zu nehmen. Während klassische Bauprodukte in der Regel auf eine aBG zurückgreifen können, fehlt Containerherstellern und -vermietern dieser notwendige Verwendbarkeitsnachweis bislang. Derzeit kann kein einziger Anbieter von mobilen Gebäuden aus Containern derzeit eine gültige aBG vorweisen.
Die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung, vBG, stellt aktuell die Alternative zu aBG dar. Sie ist ein Instrument des Bauordnungsrechts, dass dann angewendet werden muss,
wenn ein Gebäude oder eine Konstruktion besondere bauliche Anforderungen erfüllt, die nicht durch bestehende Normen und Regelungen abgedeckt sind,
wenn innovative Bauweisen und neue Materialien zum Einsatz kommen oder bei speziellen Nutzungskonzepten, die eine individuelle Prüfung und Genehmigung erfordern,
wenn es um die Genehmigung von temporären oder dauerhaften Bauten geht, die bestimmten Gebäudeklassen zuzuordnen sind. Welche dies sind. Hängt von den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) ab.
Die vBG erlaubt es Containerherstellern in Abstimmung mit der obersten Bauaufsichtsbehörde im jeweiligen Bundesland, eine spezifische Containerbauart auf ein konkretes Bauvorhaben bezogen – also abgestimmt auf das Gebäude, den Standort sowie die Nutzung – genehmigen zu lassen. FAGSI hat mit Unterstützung des Herstellerwerks bereits mehrfach und in unterschiedlichen Bundesländern die Anwendbarkeit der Containerbauweise für Gebäude durch eine vBG in formal abgeschlossenen Verfahren nachgewiesen.
Containerbauwerke stellen vor allem in Bezug auf den Brandschutz eine große Herausforderung bei der Genehmigungsplanung dar. Da keine reguläre abZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) oder aBG (allgemeine Bauartgenehmigung) vorliegt, sind – wie bereits erwähnt – bei jedem Bauvorhaben eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) für das Bauprodukt Container und eine vBG für die Bauart Containerbauweise notwendig.
Die vBG prüft dabei unter anderem alle wesentlichen Aspekte des Brandschutzes inklusive belastbarer Brandschutznachweise, abgestimmter Schnittstellen und genehmigungsfähiger Detaillösungen und ermöglicht so eine rechtssichere Genehmigung des gesamten Gebäudes auf Basis genormter Prüfungen.
„Bei der vBG im Containerbau geht es vorrangig um den Brandschutz – also darum, die Konstruktion zu schützen und den Raumabschluss sicherzustellen“, erläutert René Sahre. „Die vBG weist nach, dass eine Bauart bauaufsichtlich gleichwertig zu einer normgeprüften Lösung ist. Dafür sind genormte Prüfungen nach ETK (Einheitstemperaturzeitkurve) erforderlich – kein Realbrandversuch“, so Sahre.
Wichtig zu wissen: Das Führen des Brandschutznachweises im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung der vBG ist nicht mit einem Realbrandversuch zu verwechseln, wie er von anderen Herstellern verwendet wird. Realbrandversuch basieren auf nicht genormten Prüfbedingungen und nicht offiziellen Bewertungen, sodass die zurecht strengen Anforderungen der Bauordnung damit nicht eingehalten werden können. Sie sind nach den Landesbauordnungen für ungeregelte Bauarten nicht zulässig und können somit durch die Bauaufsichten jederzeit widerrufen werden.
Die vBG stellt somit eine vollwertige bauaufsichtliche Genehmigung der gesamten Bauart im konkreten Anwendungsfall dar. Hiermit werden im Gegensatz zu Realbrandversuchen alle Vorgaben der Bauordnung auf Basis der genormten Prüfbedingungen eingehalten und bieten somit umfassende Rechtssicherheit.
In der ALHO Unternehmensgruppe arbeitet ein Team von Ingenieuren und Brandschutzspezialisten eng mit den Herstellerwerken zusammen. Gemeinsam werden projektbezogen ganzheitliche Lösungen von der Nachweisführung über die Konzeption und Baukonstruktion bis hin zur Abstimmung mit Sachverständigen und genehmigenden Stellen erarbeitet. So wird sichergestellt, dass alle brandschutztechnischen Aspekte über den gesamten Projektierungszeitraum Berücksichtigung finden und zu verlässlichen Ergebnissen führen. Das Leistungsspektrum der Fachplanung Brandschutz beinhaltet u.a.:
- Prüfung des Gebäudeentwurfs hinsichtlich des Brandschutzes sowie Eintragung brandschutztechnischer Angaben in den Gebäudeentwurf
- Brandschutz-Vorkonzepte
- Sichtung und Prüfung des kundenseitigen Brandschutzkonzepts
- Abstimmung der Nachweisführung im Brandschutz und
Durchführung von vBG-Verfahren
- Konstruktiver Brandschutznachweis
Bauordnungsrechtlich werden zum Nachweis von Containergebäuden folgende Schutzziele im Nachweis geprüft:
Diese stammen aus der Musterbauordnung (MBO) und sind inhaltlich in allen Bundesländern einheitlich.
Die Funktionen ZiE (Zustimmung im Einzelfall) oder vBG existieren in allen LBOs oder wurden per Rechtsverordnung geregelt. Wie sie geregelt sind, legt jedes Bundesland separat fest. Auch die Verfahren sind unterschiedlich komplex – ein enger Schulterschluss mit einer erfahrenen Prüfstelle und der jeweiligen obersten Bauaufsicht des jeweiligen Bundeslandes sind daher unabdingbar.
Im Planungsbüro beginnt der Weg zur Container-Architektur meist mit einem klaren Bauentwurf und einem geeigneten Systemhersteller wie FAGSI. Auch für ein temporär genutztes Containergebäude muss ein Bauantrag gestellt werden. Somit wird eine vBG als Alternative zur aBG erforderlich. Um eine vBG für das konkrete Bauvorhaben zu erlangen, stellt der Bauherr oder ein von ihm Beauftragter Planer, Architekt oder Fachplaner den Antrag auf eine vBG bei der zuständigen Behörde. In der Regel ist das die oberste Bauaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem das Bauvorhaben realisiert werden soll. In manchen Bundesländern kann die Zuständigkeit von der obersten Bauaufsichtsbehörde auch delegiert sein, z. B. an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt).
Der Antragsteller hat eine Mitwirkungspflicht und muss alle erforderlichen Nachweise, wie z. B. Prüfberichte, Gutachten und technische Beschreibungen, beibringen, um die Verwendbarkeit der Bauart im konkreten Vorhaben zu belegen.
Die Aufgabe, diese Nachweise bereitzustellen, übernimmt FAGSI für den Bauherren.
Zusammengefasst: In allen Ländern gibt es das Instrument der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) für Bauprodukte und die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) für Bauarten – numerisch heißen sie nicht überall gleich. Auch die Praxis der Erteilung unterscheidet sich. Einige Länder veröffentlichen Merkblätter und stellen Antragsformulare bereit (Bayern, BW, Berlin, Hessen u.a.). In manchen Bundesländern ist das DIBt direkt als Entscheidungsstelle eingebunden oder übernimmt Antragstellungen. Daher gilt: Wenn kein regulärer Nachweis in Form einer Allgemeinden bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer Allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) oder eines Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) vorliegt, ist in jedem Bundesland grundsätzlich ZiE oder vBG der richtige Weg. Die konkreten Anforderungen und das Verfahren aber sind landesspezifisch.
„Wir sehen Brandschutz nicht nur als Pflicht, sondern als Qualitätsversprechen. Unsere Spezialisten sorgen dafür, dass mögliche Hürden im Genehmigungsprozess früh erkannt und gelöst werden, bevor diese den Projektfortschritt bremsen. So schaffen wir Planungssicherheit für unserer Kunden und Genehmigungsverfahren laufen zügig und reibungslos ab“, erklärt Markus Brenner, Geschäftsführer Technik bei FAGSI. Mit der vBG in Sachsen haben FAGSI und ProContain als Produktionsgesellschaft gemeinsam Pionierarbeit auf dem Weg zu rechtssicheren Containerbauwerken geleistet: Der Aufwand war beträchtlich – aber lohnend, denn er schafft Rechtssicherheit, wo bislang Unsicherheit herrschte. Mehr noch: Eine vBG, wie FAGSI sie inzwischen auch bei anderen Bauprojekten erwirkt hat, könnten zum Türöffner für eine Standardisierung der Containerbauweise im öffentlichen Bauen werden.
Denn wenn Hersteller den Beweis antreten, dass ihre Systeme brandschutztechnisch sicher eisetzbar sind, können Planer künftig auf echte Systemlösungen zurückgreifen – ohne, dass jedes Projekt ein Einzelfall ist. So wird in der Genehmigungsphase aus einem bislang improvisierten Pfad endlich ein geregelter Weg – mit echtem Mehrwert für Bauherren, Architekten und Nutzer.
Sobald die Container über eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) verfügen, wäre die Bauweise grundsätzlich abgedeckt – eine vBG wäre dann nicht mehr nötig. „Eine aBG gilt bundesweit für ein System, und kann ohne zusätzlichen Antrag bei einem Bauvorhaben verwendet werden kann“, erläutert René Sahre.
Deshalb intensivieren FAGSI und ProContain derzeit die Anstrengungen zur Erreichung der aBG für die Baureihe ProENERGY. Bereits 2021 wurde der entsprechende Antrag auf aBG beim DIBt eingereicht, welcher in einem sehr aufwendigen Verfahren bearbeitet wird. Nach dieser intensiven Phase gehen die Unternehmen davon aus, dass die Genehmigung im Laufe des Jahres 2026 vorliegen wird.
Damit wäre das Unternehmen der erste Generalunternehmer für Containerbauweise in Deutschland, der über eine solche Zulassung verfügt. Eine allgemeine Genehmigung für ihre Bauweise besitzen bisher nur einige wenige Modulhersteller – auch die Schwesterfirma ALHO. Für Containerbauten hingegen existiert bislang keine aBG – ein Umstand, den FAGSI damit entscheidend ändern würde.
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