Leitfaden für Architekten und Bauherren

28. September 2023

Der Neubau von temporären Schulen, Kindergärten, Bürogebäuden oder Wohneinheiten muss nicht kompliziert sein und kann mit nachhaltigen FAGSI Qualitätscontainern „made in Germany“ auf hohem planerischem wie technischem Niveau erfolgen. Schnelligkeit, Verlässlichkeit sowie Risikominimierung durch Qualität: Das sind die drei wesentlichen Vorteile, die sich bei der Planung und dem Bau von FAGSI Containeranlagen deutlich herauskristallisieren. Ihre Beauftragung bedeutet für Architekten inzwischen einen wachsenden Markt, doch unterschätzen sie oft die Komplexität beim Bauen mit Containern. FAGSI unterstützt Architekten und Planer deshalb aktiv dabei, individuelle Architektur aus standardisierten Raumeinheiten zu schaffen und diese Aufgaben wirtschaftlich und anspruchsvoll zu erfüllen.

 

Eine Stadt, eine Kommune oder ein Bauherr aus der Privatwirtschaft braucht ein temporäres Gebäude und hat in der eigenen Bauabteilung oder bei dem freien Architekten seiner Wahl ein Bauwerk in Containerbauweise beauftragt. Welche Projektphasen Sie durchlaufen und wie FAGS Sie in jeder optimal unterstützen kann, lesen Sie nachfolgend oder auch hier zum Download

 

  1. Projektvorbereitungsphase
    Bereits in der Projektvorbereitungsphase können Sie FAGSI zur Beratung hinzuziehen. Sie haben bei FAGSI von Anfang an einen persönlichen Ansprechpartner, an den Sie sich mit allen Anliegen wenden können. Folgende Parameter zum Bauvorhaben werden abgefragt:

    | Welchen Bedarf und welche Wünsche hat der Bauherr?
    | Gibt es bereits ein Grundstück?
    | Wie hoch soll gebaut werden?
    | Wie soll das Gebäude ausgestattet sein?
    | Wie lange soll die Standzeit des Gebäudes sein?
    | Handelt es sich um ein Gebäude zur Miete oder will der Bauherr das Gebäude kaufen?

     
  2. Entwurfsphase
    Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie mit FAGSI in der Entwurfsphase zusammenarbeiten können:

    | Aus Ihren Erkenntnissen der Grundlagenermittlung und Vorplanung heraus erarbeiten Sie ein detailliertes Raumprogramm, das FAGSI zur Entwurfsausarbei­tung dient.
    | Sie entwerfen auf Basis eines Container-Standardras­ters selbst einen ersten Gebäudegrundriss. Dieser Schema-Entwurf wird dann von den Containerexper­ten geprüft und auf wirtschaftliche Containergrößen bzw. die geeignete Baureihe abgestimmt, die für un­terschiedliche Ansprüche, Einsatzzwecke und Stand­zeiten konzipiert sind.

    Sie können sich dabei an neutralen Muster-Leistungsverzeichnissen orientieren, die FAGSI bereitstellt, und deren Wortlaut je nach Bedarf übernehmen oder überarbeiten. So sind Sie bei der Formulierung für die gewünschte Position auf der sicheren Seite und unseriöse Anbieter bleiben außen vor.

     
  3. Erstellung des Leistungsverzeichnisses
    Zur Vorbereitung der Ausschreibung beschreiben Sie im Leistungsverzeichnis (LV) präzise, was Sie bzw. der Bauherr von dem bestellten Gebäude erwarten. Dazu gehören:

    | schematischer Grundriss
    | Bauwerkdetails, wie die gewünschte Fassaden- und Dachausbildung
    | baurechtliche, bauphysikalische Auflagen (Brand-, Schall- und Wärmeschutz)
    | Angaben für die gewünschte Art der Energieversor­gung
    | Angaben zum Rückbau

    Sie können sich dabei an neutralen Muster-Leistungs­verzeichnissen orientieren, die FAGSI bereitstellt, und deren Wortlaut je nach Bedarf übernehmen oder über­arbeiten. So sind Sie bei der Formulierung für die ge­wünschte Position auf der sicheren Seite und unseriö­se Anbieter bleiben außen vor.

     
  4. Ausschreibung des Containergebäudes
    Beim Ablauf einer Containerbeauftragung unterschei­det man zwischen freihändigen Vergaben und öffentli­chen Submissionen.

    | Freihändige Vergabe: Der Bauherr wählt einen oder mehrere Anbieter aus und fordert sie zur Angebots­abgabe auf.
    | Öffentliche Ausschreibung: Die Vergabe von öffentli­chen Aufträgen erfordert eine schriftliche, anonyme Ausschreibung der zu erbringenden Leistungen.

    Während der Vergabe dürfen die eingereichten Ange­bote der Bieter nicht eingesehen werden. Konkrete Ab­sprachen zwischen Architekten/Bauherren und Contai­neranbietern sind bei öffentlichen Ausschreibungen darum vorab nicht erlaubt.

     
  5. Baugenehmigung
    Auch wenn es sich bei Containergebäuden in der Regel um temporäre Lösungen handelt, muss in den meisten Fällen vor der Errichtung der Containeranlage ein Bau­antrag gestellt bzw. eine Baugenehmigung eingeholt werden. FAGSI unterstützt Sie mit allen für den Bauantrag not­wendigen Unterlagen. Die benötigten Pläne, Nachwei­se und Zertifikate werden in digitaler Form zur Verfü­gung gestellt und können von Ihnen für die Erstellung der Bauantragsunterlagen verwendet werden. So ha­ben Sie mit FAGSI einen sehr viel geringeren Aufwand, um die Genehmigungsplanung abzuschließen – und können sich parallel schon wieder anderen Aufgaben zuwenden.

     
  6. Ausschreibung der Nachunternehmerleistungen
    Parallel zur Baueingabe fragt FAGSI bereits geeignete regionale Nachunternehmer an. Gemeinsam mit Ihnen als Planer und dem Bauherrn erstellen wir einen Bauzeitenplan und legen fest, ob einzelne Bauaufgaben oder Gewerke von Ihnen selbst veranlasst und bausei­tig übernommen werden sollen.

     
  7. Bauphase
    Ist die Baugenehmigung erteilt, geht es darum, dass das Gebäude möglichst schnell aufgestellt wird. In der Regel beträgt die Bauzeit zwischen vier Wochen und drei Monaten. FAGSI kümmert sich um die Vorbereitun­gen auf dem Baufeld, während parallel bereits die Con­tainer produziert oder in den Umbauhallen vorbereitet werden. FAGSI übernimmt vor Ort die Bauleitung und koordiniert als GU alle Prozesse und Gewerke. Täglich werden Baudokumentationen erstellt und mit Fotos alle Leistungen präzise festgehalten. Von der Organisation der Baustellenlogistik bis hin zur reibungslosen Koordination aller Gewerke behält FAGSI die Fäden in der Hand, was Ihnen die Arbeit deutlich erleichtert.

     
  8. Das Gebäude ist fertig. Wie geht es weiter?
    „Da, wo andere aufhören, machen wir weiter“, heißt es bei FAGSI. Ob Kauf oder Miete: Kundenservice wird bei FAGSI „mitgeliefert“, sodass die Nutzer mit möglichen Fragen und Problemen am Gebäude nie­mals alleine dastehen. In Mietobjekten erfolgt z.B. ein turnusmäßiger Gebäudecheck, der dazu dient, mögli­chen Verschleiß frühzeitig zu erkennen und zu behe­ben. Jedoch sind die Betreiber selbst in der Pflicht, das Gebäude zu warten. Wenn der Kunde einen War­tungsvertrag wünscht, bietet FAGSI diesen ebenfalls und dokumentiert die Ergebnisse entsprechend.

     
  9. Umbau, Erweiterung, Umzug oder Rückbau
    FAGSI Containergebäude sind flexibel erweiterbar: Umbauten, Erweiterungen oder ein Teilrückbau sind problemlos möglich. Grundrisse können jederzeit verändert, Wände und Türen versetzt werden. In der Regel übernehmen Sie als Architekt ebenfalls die Planungsleistung für den neuen Bauantrag und können auf die vorhandenen Planungen zurückgreifen. Läuft bei Mietkunden der Vertrag aus, werden die Gebäude demontiert und die Container wandern zurück in den FAGSI Mietpark für den Einsatz in einem neuen Gebäude.

 

 

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